Das Erzbistum Köln stellt die Feier von öffentlichen Gottesdiensten ab Sonntag, 15. März, an allen Orten auf seinem Gebiet ein. Die Regelung bis Sonntag, 19. April und entspricht einem Erlass des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die Gläubigen sind gebeten, Gottesdienstübertragungen in Fernsehen, Radio oder Internet zu verfolgen. Eine Übersicht ist auf unserer Internetseite www.erzbistum-koeln.de zu finden. In der gegenwärtigen Ausnahmesituation gelten im Erzbistum Köln insofern die „schwerwiegenden Gründe“, unter denen die Sonntagspflicht ausgesetzt ist. Die private Zelebration der Priester bleibt unverändert erlaubt und ist gegenwärtig als stellvertretender Vollzug besonders empfohlen.

Die Kirchen sollen nach Möglichkeit zu den gewohnten Zeiten in der je üblichen Weise und unter Beachtung der bekannt gemachten Hygieneregeln für das persönliche Gebet geöffnet bleiben; hierbei sind in jedem Falle die jeweils geltenden amtlichen Verfügungen (z.B. Versammlungsbeschränkungen oder -verbote) maßgeblich. Die Spendung der Hl. Kommunion für Schwerkranke und Sterbende sowie der Krankensalbung erfolgt in der bisher gewohnten Weise.

In den kommenden Wochen überträgt DOMRADIO.DE (www.domradio.de) jeden Abend um 18 Uhr das Rosenkranzgebet und um 18.30 Uhr die Abendmesse aus dem Kölner Dom. An den Sonntagen wird die Heilige Messe um 10 Uhr, an allen Werktagen um 8 Uhr morgens übertragen.

Informationen zu Ostern folgen.

Weitere Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus im Erzbistum Köln auf www.erzbistum-koeln.de

Damit müssen wir leider unser kirchenmusikalisches Angebot b.a.w. aussetzen!
Bleiben Sie gesund.

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